Dr. Klaus Fischer
Anwalt Dr. Klaus Fischer unterstützt Sie in allen Bereichen des Liegenschaftsrecht- & Wohnungseigentumsrecht.
Ihre Rechtsanwälte für Immobilien – und Wohnungseigentumsrecht in Dornbirn
Das Immobilienrecht gehört wahrlich zu einem der facettenreichsten Rechtsgebieten, die es in der gesamten Rechtsordnung gibt. Dies beinhaltet nicht nur die Errichtung von diversen immobilienrechtlichen Verträgen, sondern auch die laufende Vertretung in Ihrem Immobilienprojekt. Unsere Rechtsanwaltskanzlei für Immobilien- und Wohnungseigentumsrecht in Dornbirn bietet Ihnen eine fachkundige Betreuung in außergerichtlichen sowie gerichtlichen Rechtsfällen und hilft Ihnen bei der Wahrung Ihrer Interessen.
Ungeachtet dessen, ob es sich nun um den Erwerb, die Veräußerung oder die Verwertung und Finanzierung Ihrer Immobilie geht – eine ordentliche und effiziente Abwicklung Ihres Immobilienprojektes steht in unserer Rechtsanwaltskanzlei für Immobilienrecht im Zentrum unseres Interesses. Es liegt in unserer Aufgabe, Sie über allfällige Risikostrukturen aufzuklären und Ihnen die aktuelle Rechtslage klar und deutlich zu erläutern.
Gerne begleiten wir Sie auf dem Weg zu Ihrer Traumimmobilie und unterstützen Sie bei der Prüfung von Kauf-, Schenkungs-, Dienstbarkeits- oder Übergabsverträgen. Darüber hinaus übernehmen wir selbstverständlich die elektronisch gesicherte treuhandschaftliche Abwicklung und grundbücherliche Durchführung Ihres Immobilienvertrages.
Geht es um liegenschaftsrechtliche Angelegenheiten, ist es uns ein Anliegen, Sie über Ihre Rechte und Pflichten als Immobilienbesitzer aufzuklären bzw. diese zu vereinbaren und durchzusetzen. Ferner sind wir Ihre Ansprechperson bei der Einräumung von Fruchtgenussrechten, aber auch von Veräußerungs- und Belastungsverboten.
Wir beraten und betreuen Sie in folgenden Angelegenheiten:
- Abwicklung ganzer Wohnbauprojekte für Bauträger oder Private
- Abwicklung aller Art von Liegenschaftsübertragungen, Kauf, Schenkung, Übergabsverträge
- Errichtung und Prüfung von Kaufverträgen für Häuser, Liegenschaften, Wohnungen
- Errichtung von Dienstbarkeits- und Fruchtgenussverträgen
- Elektronisch gesicherte treuhandschaftliche Abwicklung
- Grundbücherliche Durchführung aller Wohnungs – und Liegenschaftsverträge
- Grundbucheintragungen von Pfandrechten bei Finanzierungen
- Wohnrechtseinräumungen, Belastungs- und Veräußerungsverbote
- Prozessvertretung in gerichtlichen Verfahren
Erfahrung & Engagement – Ihre Rechtsanwaltskanzlei für Immobilien- & Wohnungseigentumsrecht
Fachkompetente Beratung und Betreuung im Wohnungseigentumsrecht
Sie möchten eine Wohnung kaufen, benötigen jedoch rechtliche Unterstützung bei der vertragsrechtlichen Komponente? Unsere Rechtsanwaltskanzlei Dr. Fischer & Dr. Walla hilft Ihnen, den Kauf oder auch Verkauf Ihrer Wohnung abzuwickeln und erstellt bzw. prüft die passenden Verträge für Sie.
Hierbei berücksichtigen wir alle Aspekte des Wohnrechts: von der grundbücherlichen Eintragung des Eigentumsrechts, über die Lastenfreistellung bis hin zur Pfandrechtseintragung.
Wir sind die richtigen Ansprechpartner mit einem umfassenden Service rund um das Wohnungseigentumsrecht:
- Errichtung und Prüfung von Wohnungseigentumsverträgen
- Grundbücherliche Durchführung von Wohnungseigentumsverträgen
- Wohnungseigentumsbegründung (Parifizierung)
- Wohnrechtliche Außerstreitverfahren
- Vertretung von Wohnungseigentümern und Verwaltungen
- Überprüfung von Abrechnungen, wie Betriebs- und Instandhaltungskosten
Die Rechtsanwälte Dr. Fischer & Dr. Walla setzen Ihr Immobilienprojekt effizient um
Als Ihre Rechtsanwälte verfügen wir über langjährige Erfahrung in der Abwicklung jeglicher Immobilienprojekte sowie ein umfassendes Know-how. Besonders bei der Vertragsausgestaltung und -abwicklung sollten Sie nicht Gefahr laufen, Formalfehler zu begehen oder etwaige Fristen zu versäumen.
Bei der maßgeschneiderten Gestaltung von Immobilienverträgen bildet daher der persönliche Kontakt zu unseren Mandanten sowie eine verständlich erklärte Expertise ein wesentliches Hauptaugenmerk unserer Tätigkeit als Rechtsanwälte.
Sie haben Probleme mit dem Verkäufer, Käufer, Eigentümer oder der Verwaltung? Entstehen Unstimmigkeiten, besitzrechtliche oder eigentumsrechtliche Streitigkeiten, dann vertreten wir Sie nicht nur im außergerichtlichen Verfahren. Kann keine einvernehmliche Lösung gefunden werden, unterstützt Sie unsere Kanzlei selbstverständlich auch vor den zuständigen Gerichten. Besonders bei immobilienrechtlichen Anliegen, die oftmals mit einem hohen finanziellen Aufwand einhergehen, ist es daher zu empfehlen, einen qualifizierten Rechtsanwalt im Immobilienrecht zu konsultieren.
Im Rahmen einer ausführlichen Rechtsberatung beantworten wir Ihnen gerne alle Fragen in Bezug auf Wohnungseigentum, Immobilienkauf oder Liegenschaftsverträgen. Als Ihre Rechtsspezialisten steht eine sorgfältige Prüfung und Aufklärung Ihrer immobilienrechtlichen Angelegenheit stets an erster Stelle, um Sie vor allfälligen kostspieligen Überraschungen und Ärger zu bewahren. Kontaktieren Sie uns hierfür per Telefon oder E-Mail, um im Zuge eines vereinbarten Erstberatungsgespräches eine angemessene Lösungsstrategie zu erarbeiten.
Ihre Rechtsanwaltskanzlei für Immobilien- und Wohnungseigentumsrecht in Dornbirn – Fischer & Walla.