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Dr. Markus Walla

Anwalt Dr. Markus Walla unterstützt Erblasser sowie Erben
in allen Belangen des Erbrechts.
Kompetent, persönlich & engagiert
Erbrecht, Schadenersatz & Vertragsrecht
Marktstraße 12 in 6850 Dornbirn

Unsere Rechtsanwaltskanzlei für Erbrecht in Dornbirn bietet Ihnen eine fachkundige Vertretung in außergerichtlichen sowie gerichtlichen Rechtsfällen, insbesondere in Erbschafts- und Verlassenschaftsangelegenheiten. Dank unserer jahrelangen Erfahrung und dem umfangreichen Fachwissen profitieren Sie von einer kompetenten Rechtsexpertise, die sich individuell an Ihr persönliches Anliegen anpasst.

Egal ob Erbe, Erblasser oder Pflichtteilsberechtigter – wir unterstützen Sie gerne bei der Erstellung und Prüfung letztwilliger Verfügungen und klären Sie über die gesetzliche Erbfolge in einer verständlichen Rechtssprache auf. Priorität setzen wir hierbei auf die sorgfältige Planung der Vermögensnachfolge sowie die ordnungsgemäße Weitergabe Ihres Vermögens. Mit unserer rechtlichen Hilfe können Sie Ihre wirtschaftlichen Angelegenheiten noch zu Lebzeiten regeln!

Wir beraten und betreuen Sie in folgenden Angelegenheiten:
 
  • Kompetente Betreuung Ihres erbrechtlichen Anliegens
  • Kompetente Beratung zu letztwilligen Verfügungen
  • Erstellung und Prüfung von Testamenten, Erbverträge
  • Gestaltung von Erb- und Pflichtteilsverzichtsverträgen
  • Registrierung im Testamentsregister
  • Unterstützung in Testamentsanfechtungen
  • Strukturierung und Regelung der Unternehmensnachfolge
  • Nachfolgeregelungen innerhalb der Familie
  • Begleitung im Verlassenschaftsverfahren
  • Schenkungen zu Lebzeiten und auf den Todesfall
  • Aufklärung der Pflichtteilsregelungen
  • Durchsetzung von Pflichtteilsansprüchen
  • Abwehr ungerechtfertigter Pflichtteilsansprüche
  • Gerichtliche Durchsetzung von Ansprüchen in Erbschaftsprozessen
  • Beratung und Vertretung bei Vorwegnahme der Erbfolge
  • Übergabe einer Verlassenschaft
  • Vertretung in Erbschaftsstreitigkeiten

Erfahrung & Engagement – Ihre Rechtsanwaltskanzlei für Erbrecht

Erbrechtsexperten in der Vermögensweitergabe und Unternehmensnachfolge

Wollen Sie von der gesetzlichen Erbfolge abweichen, gibt es die Möglichkeit der Testamentserrichtung. Die Rechtsanwaltskanzlei Fischer & Walla hilft Ihnen bei der Einhaltung von Formvorschriften und prüft die im Testament getroffenen Verfügungen auf deren Zulässigkeit.

Kommt die gesetzliche Erbfolge zum Tragen oder wird diese durch letztwillige Verfügungen verweigert, kann es im ein oder anderen Fall zu Unstimmigkeiten zwischen den Erben kommen. Jedoch verbergen sich hinter Erbschaftsstreitigkeiten meist immer ungelöste Konflikte innerhalb der Familie. Unsere Aufgabe liegt hierbei in der umsichtigen Aufklärung und Miteinbeziehung aller Beteiligten, sodass Streit bereinigt werden kann oder gar nicht erst entsteht.

Besonders im Pflichtteilsrecht, welches den Erblasser dazu beschränkt, sein Vermögen einer beliebig gewählten Person zuzuwenden, besteht ein hohes Konfliktpotenzial. Der Pflichtteil gewährt nahen Angehörigen eine verpflichtende Mindestbeteiligung der Verlassenschaft, welche durch das Gesetz geregelt ist.

Als Ihre Rechtsanwälte für Erbrecht helfen wir Ihnen, Pflichtteilsberechtigungen zu prüfen, Ihren Pflichtteilsanspruch geltend zu machen und gegebenenfalls ungerechtfertigte Ansprüche abzuwehren.

Kompetente Vertretung in Verlassenschaftsverfahren

Als Erbrechtsexperten übernehmen wir selbstverständlich die Strukturierung und Sicherung Ihres Familienvermögens. Gerne begleiten wir Sie auch bei der Regelung der Nachfolge Ihres Unternehmens. Dabei richtet sich unser Leistungsspektrum nicht nur auf die Wahrung der ureigensten Unternehmerinteressen, ferner kümmern wir uns um die Sicherung des Privatvermögens sowie die Sicherstellung der Versorgung der Nachkommen. Besonders in Fällen der Unternehmensnachfolge bedarf es eines fachkundigen Rechtsanwaltes, der sowohl im Erbrecht als auch im steuer- und wirtschaftsrechtlichen Sektor das gewisse Know-how vorweisen kann. Außerdem stehen wir Ihnen bei Nachfolgeregelungen innerhalb der Familie engagiert zur Seite und beraten Sie hinsichtlich den Übertragungsformen, wie etwa Übergabe, Schenkung & Co.

Im Erbrecht ist vor allem eine ausgewogene und faire Lösung für Erben sowie Erblasser in den meisten Fällen das geeignetste Mittel. Unsere Rechtsanwaltskanzlei für erbrechtliche Angelegenheiten unterstützt Sie bei der professionellen Ausgestaltung letztwilliger Verfügungen und vertritt Sie verlässlich in österreichischen Verlassenschaftsverfahren. Ihr Vermögen zu sichern und dieses nicht in falsche Hände gelangen zu lassen, liegt uns besonders am Herzen.

Sie haben ungeklärte Fragen oder ein bestimmtes Anliegen zum Erbrecht? Kontaktieren Sie uns doch per Telefon oder E-Mail, um einen Termin zu vereinbaren. Im Zuge dessen können erste Schritte besprochen und Lösungsstrategien erarbeitet werden, die Ihre Interessen wahren.

Ihre Rechtsanwaltskanzlei für Erbrecht in Dornbirn – Fischer & Walla.